Antwort
Die Bewertung ist unberechtigt. Dass was Sie von mir bestellt haben, haben Sie auch GENAU von mir bekommen, und GENAU wie beschrieben. Dass Sie diese Auflage als Blu-Ray "interpretiert" haben, kann ich nichts dafür. Nirgends in die Beschreibung stand so was. Nach 65 abgeschlossene Handlungen über viele Jahren, sind Sie als erster die mir solche Vorwürfe gemacht haben. Schade und enttäuschend.